Geschäftsbedingungen für die Steinreinigung
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Alle Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich festgelegt werden.
2. Das für die Reinigung notwendige Wasser, sowie ein kostenloser Stromanschluss ist vom Auftraggeber kostenfrei bereitzustellen.
3. Die Reinigung erfolgt auf Basis einer Musterfläche die vor der Angebotsabgabe erstellt worden ist. Der Leistungsinhalt ist die Reinigung von Algen und Moos und nicht die Herstellung einer optisch einheitlichen Oberfläche.
4. Unterbleibt die Ausführung oder Teile davon aus Gründen, die dem Einflussbereich des Auftragsgebers liegen wird dem Auftragnehmer eine Pauschalsumme von 30% der gesamten Auftragssumme als Entschädigung verrechnet. Verweigert der Auftraggeber die Leistungsausübung oder setzt die Durchführung zu kurzfristig an, hat der Auftragnehmer Anspruch auf volle Entgelt Zahlung. Bei Verzögerungen der Auftragsausführung die im Einflussbereich des Auftragsgebers liegen, steht es dem Auftragnehmer frei, etwaige Stehzeiten in Rechnung zu stellen.
5. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen soweit Deckung durch seine bestehende Haftpflichtversicherung besteht. Wird die Deckung abgelehnt oder übersteigt sie den von der Versicherung gedeckten Betrag, so ist der Auftragnehmer auf Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Somit haftet er nicht bei leichter Fahrlässigkeit oder Mangelfolgeschäden (Sach-, Personen- oder immaterielle Schäden).
Der Auftraggeber ist verpflichtet den zu reinigenden Bereich frei zu halten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden die im Zuge der Auftragsdurchführung entstehen können; insbesondere haftet er nicht für Wasserschäden die auf Undichtigkeit von Fenstern, Türen Fassaden, Dach oder Mauerwerkzurückzuführen sind. Für Farbunterschiede der Oberfläche kann keine Haftung übernommen werden.
6. Rechnungen sind sofort Bar oder innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Zudem erheben wir eine Mahngebühr von 5 € pro Anschreiben.
7. Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Arbeit gilt als abgenommen, wenn nicht unmittelbar oder spätestens nach 24 Std. nach Beendigung der Arbeiten schriftlich reklamiert wird.
8. Der Auftraggeber kann den Auftrag binnen einer Frist von zwei Wochen in Schriftform gegenüber dem Unternehmen Eugen Mahota Reinigungs Service
Storcksmährsstr.11
45701 Herten
Telefon: 015753194499
E-Mail: mahota.reinigung@gmail.com, widerrufen.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist an keine Voraussetzung gebunden.
9. Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.